Kanzleimarketing für Kanzleien in Österreich
Kanzleimarketing für Kanzleien, das zusammenpasst statt aus Einzelmaßnahmen zu bestehen.
Website, lokale Sichtbarkeit, Kontaktwege und der Umgang mit Bewertungen greifen ineinander – geordnet nach einer nachvollziehbaren Reihenfolge und im Rahmen des steuerlichen Werberechts, nicht als Sammlung einzelner Maßnahmen.
Sachlich im Rahmen des Werberechts. Zuständigkeiten je Baustein schriftlich festgehalten. Zugänge und Profile bleiben bei der Kanzlei.
Ausgangslage
Warum einzelne Maßnahmen für sich genommen verpuffen
In vielen Kanzleien ist der öffentliche Auftritt über Jahre in Einzelteilen gewachsen: eine Website aus einem früheren Projekt, ein Eintrag im Google-Unternehmensprofil, ein Terminformular, dazu Einträge in Verzeichnissen, die niemand mehr pflegt. Jedes Teil ist für sich nachvollziehbar entstanden. Zusammen ergeben sie selten ein Bild, das beim ersten Kontakt trägt.
Der Bruch zeigt sich fast immer an den Übergängen. Das Profil nennt andere Öffnungszeiten als die Website, das Leistungsverzeichnis endet ohne erkennbaren nächsten Schritt, der Kontaktweg führt auf eine Seite, die am Telefon schwer zu bedienen ist. Wer an dieser Stelle eine einzelne Maßnahme nachbessert, verschiebt den Bruch meist nur an eine andere Stelle.
Diese Seite ordnet ein, wie Taxeon die vier Bausteine gemeinsam behandelt. Sie grenzt sich bewusst von der Suchmaschinenleistung im engeren Sinn ab und setzt auf einer individuell entwickelten Kanzleiwebsite auf. Wenn Sie zunächst die Grundbegriffe einordnen möchten, beginnen Sie beim pragmatischen Einstieg ins Online-Marketing für Steuerberater:innen.
Rahmen
Das Werberecht ist die Leitplanke, nicht die Bremse
Für Kanzleien in Österreich gibt § 53 Steuerberatergesetz den Rahmen vor, den die Werberichtlinie der Österreichischen Steuerberaterkammer weiter ausführt: Information über die eigene Tätigkeit ist zulässig, solange sie wahr, sachlich und nicht marktschreierisch ist. Vergleichende Anpreisung, Selbstanpreisung und alles, was den Eindruck eines Wettbewerbs um Behandlungen erweckt, sind es nicht.
In der Kanzlei entscheidet dieser Rahmen vor allem über Sprache und Darstellung. Leistungen werden beschrieben, nicht beworben. Fachliche Leistungsschwerpunkte werden benannt, nicht bewertet. Wo eine Aussage auf einen steuerlichen Erfolg zielen würde, bleibt sie weg. Das nimmt der Darstellung nichts – es verlagert die Wirkung von der Lautstärke auf die Klarheit.
Taxeon arbeitet innerhalb dieses Rahmens und leistet dabei keine Rechtsberatung: Die berufsrechtliche Beurteilung und die Freigabe der Texte bleiben bei der Kanzlei. Eine verständliche Einordnung der Richtlinien finden Sie im Beitrag zur Kanzlei-Website und dem Werberecht.
Bausteine
Die vier Bausteine und ihre Zuständigkeiten
Zu jedem Baustein steht fest, was Taxeon liefert und was in der Kanzlei bleibt. Das sind Liefergegenstände mit definierter Abnahme, keine zugesagten Ergebnisse.
Website als Fundament
Taxeon entwickelt Struktur, Gestaltung und technische Umsetzung so, dass Anliegen schnell auffindbar sind und jeder Abschnitt einen erkennbaren nächsten Schritt hat. In der Kanzlei bleiben die fachliche Freigabe der Inhalte und die Entscheidung über das Leistungsspektrum.
Lokale Sichtbarkeit
Taxeon ordnet die Angaben zur Kanzlei über Website, Google-Unternehmensprofil und relevante Verzeichnisse hinweg und legt eine einheitliche Schreibweise fest. In der Kanzlei bleiben der Zugang zum Profil und die Meldung von Änderungen an Zeiten, Team oder Leistungen.
Kontaktwege
Taxeon bindet den bestehenden oder gewünschten Kontaktweg anbieterunabhängig ein und prüft ihn auf Mobilgeräten und am Desktop. In der Kanzlei bleiben die Wahl des Systems, die Pflege der Kalenderlogik und die Entscheidung, welche Anliegen online buchbar sind.
Bewertungen
Taxeon richtet den Weg zur Bewertung technisch ein und hält fest, wie im Rahmen der Verschwiegenheitspflicht geantwortet werden kann. In der Kanzlei bleiben das Einholen der Bewertungen im Alltag und die Formulierung der Antworten.
Die Bausteine lassen sich einzeln beginnen, entfalten ihre Wirkung aber erst im Zusammenspiel. Welche Reihenfolge sinnvoll ist, hängt von der Ausgangslage ab.
Auffindbarkeit
Lokale Sichtbarkeit beginnt bei konsistenten Angaben
Wer eine Kanzlei sucht, gleicht innerhalb weniger Sekunden ab: Stimmen die Öffnungszeiten, ist die Adresse eindeutig, passt die genannte Kassenregelung zu dem, was auf der Website steht. Widersprüche zwischen Profil, Website und Verzeichnissen führen weniger zu einer bewussten Entscheidung gegen die Kanzlei als zu einem stillen Abbruch der Suche.
Deshalb steht am Anfang keine Maßnahmenliste, sondern eine Bestandsaufnahme der Angaben: Name, Adresse, Erreichbarkeit, Zeiten, Leistungen, Fotos, Kategorien. Aus dieser Aufnahme entsteht eine verbindliche Schreibweise, die anschließend überall gleich verwendet wird. Was die einzelnen Felder eines Google-Unternehmensprofils bewirken, ordnet der Beitrag zu lokalem SEO und Google-Unternehmensprofil für Kanzleien ein.
Ortsbezogene Inhalte gehören dorthin, wo sie inhaltlich hingehören: Für Kanzleien in der Bundeshauptstadt bündelt die Seite für Wien diese Einordnung. Diese Seite bleibt bewusst ortsunabhängig, damit sich beide Seiten nicht gegenseitig überlagern.
Abläufe
Der Kontaktweg ist Teil des Auftritts, nicht sein Anhang
Die meisten Wege enden an derselben Stelle: beim Termin. Ist dieser Schritt umständlich, verliert der gesamte vorherige Aufbau seine Wirkung – ein Formular, das am Telefon nicht bedienbar ist, eine Buchungsmaske in fremdem Layout, ein Rückruf, der erst Tage später möglich ist. Der Kontaktweg gehört deshalb von Beginn an in die Planung und nicht ans Ende der Umsetzung.
Taxeon bindet die bestehende oder gewünschte Lösung anbieterunabhängig ein und prüft den Weg vom ersten Kontakt bis zur Bestätigung ohne Medienbruch. Welche Anliegen online buchbar sein sollen und welche weiterhin telefonisch geklärt werden, entscheidet die Kanzlei – diese Entscheidung ist Teil des Konzepts und keine technische Nebensache.
Wie sich Terminlösungen in eine Kanzleiwebsite einbinden lassen, welche Varianten es gibt und worauf bei der Auswahl zu achten ist, behandelt die Seite zur Online-Terminbuchung auf der Kanzleiwebsite ausführlich.
Vorgehen
In vier Schritten von Einzelteilen zu einem Ganzen
Am Anfang steht keine Maßnahmenliste, sondern eine nachvollziehbare Einordnung Ihrer Ausgangslage.
Bestand aufnehmen
Website, Unternehmensprofil, Verzeichniseinträge, Kontaktweg und der bisherige Umgang mit Bewertungen werden gemeinsam durchgesehen. Ergebnis: eine Übersicht aller vorhandenen Elemente und der Stellen, an denen sie auseinanderlaufen.
Rahmen und Ziele klären
Wir halten fest, was die Kanzlei öffentlich sagen möchte, was der berufsrechtliche Rahmen zulässt und wer die Texte freigibt. Ergebnis: ein abgestimmter Rahmen, innerhalb dessen alle weiteren Schritte stattfinden.
Reihenfolge festlegen
Die vier Bausteine werden nach Wirkung und Aufwand geordnet, statt alles gleichzeitig zu beginnen. Ergebnis: eine begründete Reihenfolge mit einer klaren Zuständigkeit je Schritt.
Umsetzen und nachhalten
Die vereinbarten Bausteine werden umgesetzt, geprüft und übergeben; danach wird festgelegt, in welchem Rhythmus die Angaben überprüft werden. Ergebnis: ein abgenommener Stand und ein festgelegter Rhythmus für die Pflege.
Wie schnell sich Änderungen bemerkbar machen, hängt von der Ausgangslage und von Faktoren außerhalb der eigenen Kanäle ab. Diese Seite nennt deshalb bewusst keinen Zeitraum und kein zugesagtes Ergebnis.
Grenzen und Erweiterungen
Was diese Leistung ausdrücklich nicht umfasst
Transparenz gehört zur Leistung: Die folgenden Punkte grenzen ab, was Taxeon nicht zusagt und was gesondert vereinbart oder anderweitig beauftragt wird.
Keine Zusage zu Suchpositionen
Eine bestimmte Position in den Suchergebnissen oder ein bestimmtes Anfrageaufkommen wird nicht zugesagt – weder direkt noch über einen Zeitraum formuliert. Was Taxeon liefert, sind die benannten Bausteine.
Keine Betreuung von Werbeanzeigen
Bezahlte Anzeigen werden weder eingerichtet noch laufend betreut. Die beschriebene Arbeit setzt auf den eigenen Kanälen der Kanzlei auf und kommt ohne Anzeigenbudget aus.
Keine Social-Media-Redaktion
Das fortlaufende Bespielen sozialer Netzwerke, Redaktionspläne und Community-Betreuung gehören nicht zum Umfang. Wenn ein Profil vorhanden ist, wird es in der Bestandsaufnahme berücksichtigt.
Keine Rechtsberatung
Aussagen zum Werberecht und zum Datenschutz betreffen die Umsetzung und die freigegebenen Texte. Die berufsrechtliche Beurteilung im Einzelfall bleibt bei der Kanzlei und ihren Berater:innen.
Diese Abgrenzung ist kein Rückzug, sondern die Grundlage dafür, dass die genannten Leistungen überprüfbar bleiben.
Häufige Fragen
FAQ: Kanzleimarketing für Kanzleien
Was ist der Unterschied zwischen Kanzleimarketing und SEO?
Kanzleimarketing beschreibt das Zusammenspiel aus Website, lokaler Sichtbarkeit, Kontaktwegen und Bewertungen – also die Frage, ob der gesamte Weg vom ersten Kontakt bis zum Termin zusammenpasst. Suchmaschinenoptimierung ist ein Teil davon und betrachtet die Auffindbarkeit in der Suche im engeren Sinn. Wenn Sie gezielt diesen Teil suchen, ist SEO für Steuerberater die passende Seite.
Was darf eine Kanzlei in Österreich überhaupt öffentlich über sich sagen?
Information über die eigene Tätigkeit ist zulässig, solange sie wahr, sachlich und nicht marktschreierisch ist; den Rahmen geben § 53 Steuerberatergesetz und die Werberichtlinie der Österreichischen Steuerberaterkammer vor. Praktisch heißt das: Leistungen und Leistungsschwerpunkte werden beschrieben, nicht angepriesen oder verglichen. Die Beurteilung im Einzelfall bleibt bei der Kanzlei; eine Einordnung bietet der Beitrag zum Werberecht.
Brauchen wir dafür Werbeanzeigen?
Nein. Die hier beschriebene Arbeit setzt vollständig auf den eigenen Kanälen der Kanzlei auf: Website, Unternehmensprofil, Verzeichnisangaben, Kontaktweg und Bewertungen. Bezahlte Anzeigen gehören nicht zum Umfang und werden von Taxeon weder eingerichtet noch betreut. Falls Sie bereits Anzeigen schalten, bleibt das davon unberührt.
Übernimmt Taxeon die laufende Betreuung?
Die Umsetzung der vereinbarten Bausteine ist ein abgeschlossenes Vorhaben mit Abnahme und Übergabe. Eine laufende Betreuung – etwa das regelmäßige Prüfen der Angaben oder redaktionelle Unterstützung – ist optional und wird davon getrennt vereinbart. Zugänge und Profile bleiben in jedem Fall bei der Kanzlei, es entsteht keine technisch erzwungene Bindung.
Wie hängt das mit unserer bestehenden Website zusammen?
Die Website ist das Fundament, auf das die anderen drei Bausteine verweisen. Ist sie inhaltlich und technisch tragfähig, wird sie einbezogen und an den nötigen Stellen ergänzt. Zeigt die Bestandsaufnahme, dass Struktur oder Technik nicht mehr tragen, wird ein eigenes Website-Vorhaben getrennt besprochen – wie es die Seite zum Webdesign für Steuerberater beschreibt.
Wie lange dauert es, bis sich etwas zeigt?
Das hängt von der Ausgangslage ab und lässt sich seriös nicht vorab beziffern. Manches wirkt unmittelbar, etwa ein Kontaktweg ohne Medienbruch oder korrigierte Öffnungszeiten. Anderes, etwa die Auffindbarkeit in der Suche, entwickelt sich über längere Zeiträume und hängt von Faktoren außerhalb der eigenen Kanäle ab. Diese Seite nennt deshalb bewusst keinen Zeitraum.
Was bleibt am Ende bei uns?
Die vereinbarten Artefakte werden nachvollziehbar übergeben: die Bestandsaufnahme, die festgelegte Schreibweise der Kanzleiangaben, die umgesetzten Bausteine samt Zugängen sowie eine kompakte Beschreibung, was in welchem Rhythmus zu prüfen ist. Profile, Konten und Inhalte gehören der Kanzlei. Offene Fragen klären wir im Erstgespräch.
Nächster Schritt
Sprechen wir über den Auftritt Ihrer Kanzlei.
Im Erstgespräch ordnen wir Ausgangslage, berufsrechtlichen Rahmen und eine sinnvolle Reihenfolge der vier Bausteine. Wenn Sie zunächst Ihren bestehenden Auftritt einordnen möchten, beginnen Sie mit dem Website-Check – einer persönlichen, fachlichen Ersteinschätzung ohne automatische Punktzahl.
Bringen Sie mit, was bereits vorhanden ist: Zugänge zum Unternehmensprofil, den heutigen Kontaktweg und die Stellen, an denen Angaben voneinander abweichen.